Der Energieausweis

energie

EnEV 2014

aus EnEV wird GEG (GebäudeEnergieGesetz)

 

Das neue GEG soll die bisherigen Regelungen (EnEV, EnEG und EEWärmeG) ersetzen und damit einheitliche, aufeinander abgestimmte Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden und den Einsatz Erneuerbarer Energien in Gebäuden schaffen.

Das Gebäudeenergiegesetz sollte zum 01.01.2018 in Kraft treten.

Aber auch im zweiten Anlauf konnte im Koalitionsausschuss keine Einigung erzielt werden. Somit ist das neue Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für diese Legislaturperiode gescheitert. 

Das Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sollte ursprünglich zum 01. Januar 2018 in Kraft treten und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Energieeinspargesetz (EnEG) zusammen zu führen.

Bis auf weiteres gilt aber weiterhin die EnEV 2014:

Vorab:

Seit dem 1. Mai 2014 muss laut EnEV 2014 (eigentlich EnEV 2013) bei einer Wohnungsbesichtigung, egal ob Vermietung oder Verkauf, ein gültiger Energieausweis vorgezeigt werden. Beim Verkauf ist er dem Käufer (nicht dem Kaufinteressenten) zu übergeben. Bei Verstoß gegen diese Verordnung droht dem Eigentümer ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro, da es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit handelt.

Wann kann ein Energieausweis auf der Basis des Verbrauchs (Verbrauchausweis) ausgestellt werden?

Ein Energie-Verbrauchs-Ausweis kann nur für folgende Immobilie umgesetzt werden:

Gebäude ab 5 Wohneinheiten (Baujahr spielt keine Rolle, außer Neubauten)

Gebäude ab Baujahr 1978 (Anzahl der Wohneinheiten spielt keine Rolle)

Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten bis Baujahr 1977, welche auf Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert wurden

Bei allen anderen Immobilien ist der Energie-Bedarfs-Ausweis  auszustellen.

Also bei energetisch unsanierten Gebäuden mit bis zu 4 Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977.

Der Energieausweis, egal ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis gilt ab Ausstellungsdatum 10 Jahre lang. Das Gültigkeitsdatum ist auf dem Ausweis auf der ersten Seite oben angegeben. Nach den 10 Jahren muss ein neuer Ausweis nach den dann geltenden Vorschriften angefertigt werden.

Der verbrauchsabhängige Energieausweis (Verbrauchsausweis) berücksichtigt alle witterungs- und leerstandsbereinigten Verbrauchskennwerte und das Nutzerverhalten der vergangenen drei Jahre. Für den Energie-Verbrauchsausweis benötigt man daher zwingend mindestens die 3 letzten Jahresabrechnungen der Heizkosten (Gas-, Öl- Nachtstromheizkosten oder sonstigen Wärmeerzeugern).

Vorteile für den Vermieter/Verkäufer:

Bei gutem Gebäudezustand wird dieser dem potenziellen Mieter/Käufer aufgezeigt

Mehrwert bei Vermietung/Verkauf, es lassen sich höhere Mieten bzw. Verkaufspreise erzielen.

Senkung der Energie-Nebenkosten

mögliche Modernisierungsmaßnahmen können im Ausweis als Hilfe für weitere Energiesparmaßnahmen angegeben werden.

Erhöhung der Transparenz und Glaubwürdigkeit bei Vermietung oder Verkauf

Ein guter Energieausweis erhöht den Zeitwert der Immobilie

Vorteile für den Mieter/Käufer:

Transparenz des Gebäudezustandes beim Anmietung /Kauf

Anhaltspunkt zur groben Einschätzung, wie hoch Nebenkosten möglicherweise sein werden

Mögliches Entscheidungskriterium bei der Anmietung /Kauf

Aber Achtung:

In ihrer Ausgabe vom 16.08.2008 titelt die „Neue Westfälische“ aus Bielefeld:

„Reine Energieverschwendung – Verbraucherzentrale warnt vor Ausweis-Schnäppchen aus dem Internet“

Die Note „mangelhaft“ vergibt die Verbraucher-Zentrale für Energieausweise aus dem Internet. „Fast nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt sind“, sagt Energieberater Walter Rolfs.

Die Ergebnisse einer Stichprobe bei Architekten, Ingenieuren, Energieanbietern, Technikern und Handwerkern waren ernüchternd. Von 97 überprüften Ausstellern fragte nur einer alle 14 gesetzlichen Pflichtendaten ab.
In einem weiteren Test füllte man 30 Formulare aus und wertete sie aus. Das Resultat: 12 fielen aus formalen Gründen durch, 18 hielten einer weiteren Prüfung nicht stand.

… In Kurzform dokumentiert der Ausweis den Energiestandard. Die Information kann oft nur ungenau oder falsch sein.

Beim Energieausweis stehen zwei Varianten zur Auswahl:
Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.

Der Verbrauchsausweis wird auf der Grundlage von Energiekostenabrechnungen der letzten 3 Jahre angefertigt. Der Bedarfsausweis nach einem Vor-Ort-Termin auf der Basis von Untersuchungen am Objekt.

Weil seit Oktober 2008 für Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten (älter als 1977) nur noch Bedarfsausweise erstellt werden dürfen, vermeldet die Verbraucherzentrale einen Schnäppchenboom im Internet, wo nicht selten Dokumente für 19,99 € angeboten werden.

Etwa 100 €  (für einen Verbrauchsausweis) sollte man nach Ansicht des Energieberaters schon investieren – oder einen aussagekräftigen Bedarfsausweis (ab ca. 500 €) wählen.

Der Billig-Wettlauf führt zu erstaunlichen Pannen. Ein 1962 gebautes Haus, in dem nur die Fenster erneuert wurden, bekam bei einer Reihe von Anbietern niedrigere Werte als ein Neubau. Zahlendreher und Verwechselungen von Kubikmeter und Kilowattstunde waren für viele Anbieter kein Problem. Im Gegenteil: Vier Aussteller bescheinigten dem Auftraggeber einen fantastischen Verbrauchswert von 50 kWh pro Jahr und Quadratmeter. Eine Plausibilitätsprüfung, die der Gesetzgeber verlangt, findet oft nicht statt.

Verlassen sich Vermieter und Mieter oder Verkäufer und Käufer auf diese Ausweise, kann das böse Erwachen schnell folgen, wenn sich beide nach der ersten Energieabrechnung darüber streiten.

Tipps zum Energieausweis:

Folgende Angaben sind Pflicht für einen Energieausweis:

  • Anlass der Ausstellung
  • Gebäudetyp
  • Adresse des Gebäudes
  • Baujahr des Gebäudes
  • Baujahr der Anlagentechnik (Heizung, Solaranlage, Lüftung)
  • Anzahl der Wohnungen
  • Energielabel / Energieklasse (A, B, C,…)
  • Gesamtwohnfläche / Nutzfläche
  • Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre
  • Anfangs- und Enddatum der drei Abrechnungszeiträume
  • Angabe von Leerständen
  • Energieverbrauch mit Warmwasser?
  • Wird das Gebäude auch gekühlt?
  • Ist der Keller beheizt?

Darum: informieren Sie sich über die Qualifikation des Ausstellers, den Sie beauftragen möchten.

Wir beraten Sie gern!