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Sie möchten gerne Umbauen, Anbauen, Renovieren oder Neubauen, haben aber keine Zeit sich um die Handwerker, Pläne, und alles andere zu kümmern weil Sie arbeiten müssen oder sonst verhindert sind?!

Wir sind für Sie da!

Ihre
BAUBÜRO BEIDERBECK GmbH


Über uns

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Wir sind spezialisiert auf die Planung, Beratung und Realisierung von Umbauten und Sanierungen aller Art.

Eine kompetente und persönliche Beratung ist uns sehr wichtig.

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Aktuelle Informationen

energie

EnEV 2014

aus EnEV wird GEG (GebäudeEnergieGesetz)

 

Das neue GEG soll die bisherigen Regelungen (EnEV, EnEG und EEWärmeG) ersetzen und damit einheitliche, aufeinander abgestimmte Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden und den Einsatz Erneuerbarer Energien in Gebäuden schaffen.

Das Gebäudeenergiegesetz soll, nach derzeitiger Planung, zum 01.01.2018 in Kraft treten.

Bisher gilt aber weiter die EnEV 2014:

 

Vorab:

Seit dem 1. Mai 2014 muss laut EnEV 2014 (eigentlich EnEV 2013) bei einer Wohnungsbesichtigung, egal ob Vermietung oder Verkauf, ein gültiger Energieausweis vorgezeigt werden. Beim Verkauf ist er dem Käufer (nicht dem Kaufinteressenten) zu übergeben. Bei Verstoß gegen diese Verordnung droht dem Eigentümer ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro, da es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit handelt.

Wann kann ein Energieausweis auf der Basis des Verbrauchs (Verbrauchausweis) ausgestellt werden?

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